Datenschutzordnung des TC 1980 Lüchtringen e.V.

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Präambel
Der TC 1980 Lüchtringen e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutz-gesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und evtl. Telefonnummer veröffentlicht.

§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
1. Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Ressort Allgemeine Verwaltung (alt: z.B. dem Geschäftsführer) zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
2. Der Ressortleiter Allgemeine Verwaltung stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.

§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiter:innen, Übungsleiter:innen), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten:
Verarbeiten Sie in Ihrer Funktion als personenbezogene Daten auf dem eigenem PC sind sie verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und müssen die notwendigen Mindestmaßnahmen und Regeln beachten.
1. Daten dürfen nur im zwingend erforderlichen Rahmen erfasst werden.
2. Anwesenheitslisten sind über Namen, Vornamen und Funktion ohne weitere Informationen anzulegen.
3. Der Zugang ist durch ein Passwort zu sichern.
4. Bei Internetanschluss sind Virenschutzprogramm und Software-Firewall unerlässlich.
5. Datensicherungen sind regelmäßig durchzuführen, Speichermedien sind sicher aufzubewahren.
6. Bei Beendigung des Ehrenamts sind alle Daten an den Nachfolger zu übergeben und auf dem PC zu löschen.
7. Daten auf Papier sind vollständig zu übergeben, nicht mehr benötigte Dokumente zu vernichten.

§ 8 Datenschutzbeauftragter
Im Verein sind nicht mehr als 15 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, so dass der Verein einen Datenschutzbeauftragten nicht zu benennen hat.

§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem 1. und 2. Vorsitzenden. Änderungen dürfen ausschließlich durch den 1. und 2. Vorsitzenden, den Pressewart und dem Ressortleiter Allgemeine Verwaltung sowie dem Administrator vorgenommen werden.
2. Der 1. Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Bei Interaktionen über die Webseite mit dem TC Lüchtringen werden diverse personenbezogene Daten verarbeitet. Die möglichen Konstellationen finden Sie in nachstehender Tabelle. Anhand des Themas bzw. der konkreten Adresse des Dienstes (URL) können Sie die Arten der verarbeiteten personenbezogenen Daten, den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage und den Zeitpunkt der Löschung der Daten erfahren. Ihre Daten müssen wir gegebenenfalls an Dritte übermitteln, die für den ausgewiesenen Zweck verantwortlich sind und diese Daten zur Weiterverarbeitung benötigen.

Verarbeitung bei der Nutzung einzelner Dienste über unsere Websites

URL Arten personenbezogener Daten Zweck Rechtsgrundlage Beendigung
https://www.tc-luechtringen.de/kontakt Name, Email-Adresse, Nachricht Fragen bzw. Informationen an den Vorstand senden Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO 6 Monate nach Abschluss des Kontaktvorgangs
Nur über Link zu Erreichen: https://www.tc-luechtringen.de/anmeldung-kindertraining-sommer https://www.tc-luechtringen.de/anmeldung-kindertraining-winter Trainee: Vorname, Nachname; Erzeiheungsberechtigter: Vor-und Nachname, Handynummer, Email-Adresse Anmeldung des Kindes (bis 18 Jahre) zum Sommer- bzw. Wintertraining Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO 12 Monate nach Ende der Einreichungsfrist
https://www.tc-luechtringen.de/anmeldung-fussballtennis Name/Ansprechpartner, Telefon-Nummer, Email-Adresse, Nachricht Abmeldung zum Fussballtennis-Turnier Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO 6 Monate nach Vergabe des Preises
https://www.tc-luechtringen.de/kontakt Name, Email-Adresse, Nachricht Fragen bzw. Informationen an den Vorstand senden Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO 6 Monate nach Abschluss des Kontaktvorgangs

4. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des 1. und 2. Vorsitzenden. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des 1. und 2. Vorsitzenden, kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.

§10 Videoüberwachung auf dem Gelände
Der Außenbereich des Vereinsgeländes des TC Lüchtringen wird teilweise durch Videoüberwachung gesichert. Die Videoüberwachung erfolgt zum Schutze des Hausrechts und soll Einbrüche, Vandalismus und sonstige Straftaten durch einen Abschreckungseffekt präventiv verhindern bzw. die Ermittlung der Täter:innen ermöglichen.  Im Rahmen dessen werden folgende Daten verarbeitet:

  1. Bild- und Videoaufnahmen,
  2. Zeitpunkt und Standort der Kamera.

Die Daten werden für 7 Tage gespeichert und schließlich gelöscht bzw. überschrieben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Die Interessen des TC Lüchtringen sind die Verhinderung und Verfolgung von Straften zum Schutz des Eigentums und des Hausrechts.

§ 11 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.

§ 12 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und fortwährend aktualisiert und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.